Muss ich im Ausland in die Schule gehen?
Ja. Der Schulbesuch ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Schüleraustauschs Baden-Württemberg. Im Ausland besteht daher – genauso wie Zuhause – für dich Schulpflicht.
Ja. Der Schulbesuch ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Schüleraustauschs Baden-Württemberg. Im Ausland besteht daher – genauso wie Zuhause – für dich Schulpflicht.
Bei den meisten Problemen bestünde der erste Schritt darin, zunächst das Gespräch mit deiner Austauschpartnerin/deinem Austauschpartner zu suchen. Das sollte in einer offenen, freundschaftlichen Atmosphäre stattfinden. Sollten die Schwierigkeiten fortbestehen, könnt ihr euch an euren Ansprechpartner im lokalen AFS-Komitee wenden. Bitte wartet damit nicht so lange, bis die Fronten verhärtet sind! Eine rechtzeitige Intervention kann [...]
Es bietet sich an, gleich am Anfang klare Regeln aufzustellen, was die Internetnutzung angeht. Ziel aller AFS-Programme ist es, sich in eine fremde Umgebung zu integrieren und eine interkulturelle Erfahrung zu machen. Dies wird schwieriger, wenn zu viel Kontakt in die Heimat besteht (das gilt umgekehrt auch für Deutsche im Ausland). Daher sollte man z. [...]
Häufig gibt es verschiedene Gründe, wenn Gastschülerinnen und -schüler sich in der Schule nicht einbringen – manchmal ist es auch nur Schüchternheit. In jedem Fall sendet AFS den Schulen, die Austauschschülerinnen und -schüler aufnehmen, Lernkarten zu, mit denen sich die Schülerin oder der Schüler still beschäftigen und seine Deutschkenntnisse verbessern kann. Sprecht ggf. eure Lehrkraft, [...]
Ja. Der Schulbesuch ist ein wichtiger Programmteil und für alle Gastschülerinnen und -schüler gilt Schulpflicht.
Ja. Die Gastschülerinnen und -schüler dürfen keine Drogen zu sich nehmen, keine motorisierten Fahrzeuge steuern und nur unter bestimmten Voraussetzungen reisen. Zuwiderhandlungen können bis zum Programmausschluss führen. Detaillierte Informationen erhaltet ihr von uns im Vorfeld schriftlich und auf der Gastfamilien-Vorbereitung.
AFS übernimmt die Kosten für Schulbücher, Fahrten zur Schule und zurück, die AFS-Veranstaltungen und Krankenversicherung. Taschengeld erhalten die Gastkinder von ihren leiblichen Eltern.
Nicht nur du, sondern auch deine Familie ist macht eine interkulturellen Erfahrung - nämlich dann, wenn deine Austauschpartnerin oder dein Austauschpartner zu Gast ist. Daher wird auch deine Familie auf diese Situation mit einer speziellen Veranstaltung vorbereitet.
Du kannst dich bei deinem zuständigen Komitee, d. h. dem AFS-„Ortsverband“, melden. Solltest du nicht wissen, zu welchem Komitee dein Wohnort gehört oder wer dein Ansprechpartner ist, kannst du dich auch an unser Team im Regionalbüro Süd wenden – wir helfen dir gern weiter.
Ja, wir senden dir nach dem Abschluss von Auslandsaufenthalt und Gegenbesuch ein Zertifikat zu, das deine Programmteilnahme bestätigt.